Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt Verfahren zur Prüfung der Leistungsfähigkeit von taktilen Koordinatenmessgeräten unterschiedlicher Bauarten und Fabrikate für die Messung von Mikrogeometrien. Unter Mikrogeometrien werden dabei in der Regel Geometrien mit Abmessungen von wenigen µm bis ca. 1 mm verstanden. Die in der Richtlinie beschriebenen Kenngrößen dienen der Spezifikation von Koordinatenmessgeräten sowie dem Vergleich unterschiedlicher Koordinatenmessgeräte. Sie gilt für: Annahmeprüfungen zur Prüfung des KMG und seines Messkopfs entsprechend den Angaben des Herstellers, Bestätigungsprüfungen zur turnusmäßigen Prüfung des KMG und seines Messkopfs durch den Betreiber und Zwischenprüfungen zur Überwachung des KMG und seines Messkopfs durch den Betreiber zwischen den Bestätigungsprüfungen.Es werden taktile Koordinatenmessgeräte für die Messung von Mikrogeometrien erfasst, die aufgrund der geringen Abmessungen des Tastelements bzw. des Tasterschafts nicht mit den in DIN EN ISO 10360-2, DIN EN ISO 10360-5 und VDI/VDE 2617 Blatt 2.1 beschriebenen Verfahren und Maßverkörperungen geprüft werden können. Im Regelfall sind das KMG, deren Tastelementdurchmesser kleiner oder gleich 0,3 mm oder deren Tasterschaft kürzer als 5 mm ist. Die Richtlinie beschreibt die Prüfung von Koordinatenmessgeräten bei der Messung von Einzelpunkten. Scannende Messungen, Messungen mit Drehtisch oder selbstzentrierende Antastung werden nicht erfasst.