Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für Anlagen der Prozessindustrie, z. B. der chemischen und petrochemischen Industrie, insbesondere wenn sie der Störfallverordnung unterliegen. Sie basiert auf der harmonisierten Norm DIN EN 61511 (VDE 0810). Es wird die Sicherung dieser Anlagen mit Mitteln der Prozessleittechnik beschrieben. Weiterhin werden allgemeine Grundsätze dargestellt und Hilfestellung für die Planung, die Errichtung und den Betrieb derartiger Einrichtungen gegeben. Vorzugsweise sind verfahrenstechnische Einrichtungen mit Nicht-PLT-Einrichtungen abzusichern. PLT-Schutzeinrichtungen kommen dann zum Einsatz, wenn andere Maßnahmen nicht anwendbar, nicht ausreichend oder bei vergleichbarer Risikoreduzierung nicht wirtschaftlich sind. Die Anwendung möglichst einfacher, überschaubarer und unmittelbar wirkender Maßnahmen führt in der Regel zu sicheren und gleichzeitig wirtschaftlichen Lösungen.