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Qualifizierungen von Abbruchpersonal: Zugangsvoraussetzungen, Form, Inhalt und Umfang von Schulungen
Jedes Jahr werden tausende Gebäude und Anlagen auf deutschem Boden abgerissen. Dabei kommt es auf Genauigkeit und Sicherheit, aber auch auf Kosteneffizienz und gegebenenfalls Verwertung an. Aspekte des Arbeit- und Umweltschutzes sind ebenso zu berücksichtigen wie Dauer und Aufwand der Abbrucharbeiten. Die Richtlinienreihe VDI 6210 enthält die Festlegungen für die Durchführung von Abbrucharbeiten und für Planungsaufgaben in diesem Zusammenhang. Dazu gehören die notwendigen Vorbereitungen und Tätigkeiten, die zu beachtende Gesetzeslage und viele weitere Aspekte. Ein Teil von professionellen Abbrucharbeiten ist die Qualifizierung des durchführenden Personals. VDI-MT 6210 Blatt 10 wendet sich an Schulungspersonal für im Abbruch tätige Personen, sowie an diesen Personenkreis selbst. Die Kenntnis der weiteren Blätter dieser Richtlinienreihe ist sinnvoll und zum Teil notwendig für die Anwendung von Blatt 10.
Verwendung der Richtlinie
Anwendungsbereich der VDI-MT 6210 Blatt 10 ist die Qualifizierung von Personal für Abbrucharbeiten an baulichen und technischen Anlagen. Die Richtlinie definiert Form, Inhalt und Umfang der Schulungen, und benennt Mindestanforderungen an die Qualifikationen der Prüfer und Referenten. Es werden die Ziele und Maßgaben der Qualifizierungen benannt, und Voraussetzungen der teilnehmenden Personen aufgestellt.
Die Richtlinie informiert über den Umfang der in Schulungen vermittelten Inhalte zu den rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit Abbrucharbeiten. Es wird auf Fragen der Haftung eingegangen. Der Umgang mit Schadstoffkontamination und allgemeine Probenahme werden dargestellt. Die Inhalte aus dem Bereich der Wirtschaftlichkeit – Kostenplanung, Kalkulation, Angebote und Vergütung – werden festgelegt.
Die Richtlinie enthält umfassende Angaben zu den zu vermittelnden Lehrinhalten.
Darüber hinaus bietet VDI-MT 6210 Blatt 10 Informationen zu den Gebäudeklassen im Zusammenhang mit Abbrucharbeiten.
Aus dem Inhalt
- Anwendungsbereich
- Normative Verweise
- Begriffe
- Ziel und Ablauf der Qualifizierungsmaßnahmen
- Lehrinhalte
- Anhang A: Schulungsinhalte und Umfang
- Anhang B: Gebäudeklassen