Kurzreferat
Die Richtlinie gilt für Tätigkeiten mit Schadstoffen bei Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten in baulichen und technischen Anlagen. Sie gilt für das Entfernen, Beschichten und räumliche Trennen von Schadstoffen sowie die Bereitstellung und Übergabe der hierbei anfallenden Abfälle zur Entsorgung. In dieser Richtlinie werden die wesentlichen Aspekte für den Ablauf der Schadstoffsanierung von der Erhebung bis zur Entsorgung dargelegt. Ergänzend zu den Regelungen der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) werden Empfehlungen für erforderliche werkvertragliche Regelungen gegeben.