Kurzreferat
Diese Richtlinie wertet Beispiele aus Baugenehmigungsverfahren aus, die den Anforderungen der Gebäude aus wiederverwendbaren Raumzellen Rechnung tragen. Sie orientiert sich dabei, stellvertretend für die Regelungen der 16 Landesbauordnungen, an den bauartspezifischen Besonderheiten der Vorgaben aus der Musterbauordnung. Es werden vornehmlich Gebäude mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer der Gebäudeklasse 1 bis Gebäudeklasse 3 betrachtet. Zielgruppen dieser Richtlinie sind Planer, Architekten, Ingenieure, Bauherren, Betreiber, Behörden, Hersteller, Komponentenhersteller, ausführende Unternehmer und Dienstleistungsunternehmer, die im Bereich mobiler Gebäude tätig sind.