Kurzreferat
Die Richtlinie gilt für vorgefertigte Sanitär-Bauelemente im Neubau, bei der Modernisierung von Bestandsbauten, dauerhaft eingebaute Sanitärräume in mobilen Einheiten, z. B. Schiffen, Zügen, anderen Verkehrsmitteln. Ausgenommen sind Sanitärcontainer in mobilen Gebäuden, die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden ("fliegende Bauten" und Mietobjekte). Sie gilt z. B. für Wandmodule, Paneele, Fertigsanitärräume/Fertigbäder, Installationssysteme, Fertigtoiletten. Die Richtlinie stellt Anforderungen auf hinsichtlich bauseitiger Voraussetzungen, Standsicherheit, Bauphysik, Gebäudetechnik, Transport und Lagerung, Einbau. Die allgemeine Gebäudeplanung für sanitärtechnisch genutzte Flächen ist nicht Bestandteil dieser Richtlinie. Die Ausstattung für unterschiedliche Gebäudearten ist in VDI 6000 Blatt 1 bis Blatt 6 beschrieben.