Kurzreferat
Die Richtlinie unterstützt private und öffentliche Vorhabenträger bei der Suche nach einer breit akzeptierten Antragsvariante im Vorfeld der gesetzlich geregelten Öffentlichkeitsbeteiligung eines Genehmigungsverfahrens. Die Anwendung der Richtlinie mindert dabei die Risiken bei der Realisierung von Industrie- und Infrastrukturprojekten und hilft dabei rechtliche Konflikte zu vermeiden. Das in der Richtlinie beschriebene Vorgehen ermöglicht durch Vorwegnahme der Austragung von Konflikten eine erhebliche Entlastung der gesetzlich geregelten Verfahren und ihre Instrumente (z.B. Erörterungstermine). Zusätzlich können hierdurch Vorhabenträger auch neue technische Lösungen finden, die auf breitere Akzeptanz treffen und zwar zu einem Zeitpunkt, der noch Handlungsspielräume bietet und zu dem Konflikte noch nicht eskaliert sind. Die Richtlinie richtet sich vorrangig an private und öffentliche Vorhabenträger, ist aber für Behörden, zivilgesellschaftliche Gruppen, Verbände, Ingenieurbüros, Gutachter, Kanzleien, Kommunikationsagenturen und Prozessgestalter ebenso relevant.