Kurzreferat
Die Erzeugung und Verwendung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in geschlossenen Systemen unterliegen seit 1990 europarechtlichen Regelungen. Diese verpflichten die Mitgliedsstaaten, durch nationale Gesetzgebungen dafür Sorge zu tragen, dass die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren geschützt werden. In Deutschland wurde dieser Verpflichtung durch Erlass des Gentechnikgesetzes (GenTG) und ergänzender Verordnungen erstmals 1990 nachgekommen, die seitdem regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt werden. Die Richtlinie beschreibt den Stand der Technik für die Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen sowie für Probenahme und Analytik für den sicheren Betrieb gentechnischer Anlagen. Sie gibt damit eine gut handhabbare und orientierende Hilfestellung für die Planung und Umsetzung eines sicheren Betriebs von gentechnischen Anlagen.