Kurzreferat
Die Richtlinie bestimmt für alle Beteiligten die Verfahren und Beurteilungsgrundlagen für die Planung und Durchführung des Abbruchs von Bauwerken und technischen Anlagen. Sie gilt für Abbrucharbeiten ortsfester und ortsveränderlicher baulicher sowie technischer Anlagen. Die Richtlinie beschreibt das Planen, Durchführen und Nachbereiten solcher Arbeiten sowie das Gewinnen, Bereitstellen, (Zwischen-)Lagern, Behandeln und Umschlagen der dabei anfallenden Materialien und Abfälle. Sie umfasst nicht die Anforderungen, die an die anfallenden Materialien für ihre Wiederverwendung und die an Abfälle für deren Verwertung oder Beseitigung gestellt werden.