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Erkundung und Bewertung von Asbest im Baubestand:
Untersuchung, Probenahme, Analyse, Auswertung
Vom 19. Jahrhundert bis in die 1990er-Jahre wurde Asbest als Baustoff eingesetzt. Seine nachweislich krebserregenden Eigenschaften führten dazu, dass seit 1993 Herstellung und Einsatz in Deutschland verboten sind. Bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten kommt es darauf an, asbestverdächtige Materialien zu erkennen und durch gesicherte Proben und Laboranalysen zweifelsfrei zu ermitteln, ob eine Kontaminierung vorliegt. Die vorliegende Richtlinienreihe bietet Handlungsanweisungen rund um den Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Baustoffen. Sie wendet sich an Unternehmen und Personen, die durch Beruf oder Tätigkeit Verantwortung für die korrekte Beseitigung von Asbest haben, beispielsweise bei Bau oder Abbruch. Die hier vorliegende Anweisung für die strukturierte Gebäudeerkundung ist im Zusammenspiel mit der Gefahrstoffverordnung, sowie der TRGS 519 zu sehen. VDI 6202 Blatt 3 wendet sich an Bauherren und -herrinnen, an Sachverständige und Prüfende sowie weitere an Bau und Planung Beteiligte.
Verwendung der Richtlinie
Anwendungsbereich der VDI-Richtlinie 6202 Blatt 3 ist die systematische Erkundung von Gebäuden hinsichtlich der erfolgten Verwendung von Asbest. Diese Erkundung kann beispielsweise im Vorfeld von Baumaßnahmen oder Abbrucharbeiten erfolgen. Sie kann auch als Instrument der Wertermittlung dienen.
VDI-Richtlinie 6202 Blatt 3 bietet die Grundlage für die Bewertung auf Basis der strukturierten Erkundung.
Die Richtlinie enthält Angaben zum Ablauf der strukturierten Erkundung: Bestandsaufnahme und Erstbewertung, die notwendigen Schritte bei der Probenahme sowie die anschließende Laboranalyse. Sie enthält Hinweise zum Standarduntersuchungsumfang.
VDI-Richtlinie 6202 Blatt 3 ist nicht anzuwenden für die Untersuchung von Deponien, Erdbauwerken oder kontaminierten Böden.
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