Kurzreferat
Entwicklung und Anwendung von Software für die Tragwerksplanung sind in Deutschland nicht geregelt. Statiksoftware kann von jedermann auf den Markt gebracht und ebenfalls von jedermann angewandt werden. Für die Qualitätssicherung bestehen weder auf Hersteller- noch auf Anwenderseite spezifische Vorgaben oder allgemein gültige Richtlinien. Mangelhafte Qualität von Softwarelösungen sowie der Trend zu immer komplexeren Tragwerken erzeugen nicht nur unnötige Diskussionen zwischen Entwurfsverfasser, Prüfingenieur und Bauunternehmer über die Relevanz der Ergebnisse einer Tragwerkssoftware, sondern können auch Bauwerksschäden, im Grenzfall bis zum Tragwerksversagen, zur Folge haben. Die Anwendung der Richtlinie hilft Mängel beim softwaregestützten Nachweis der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit zu minimieren, höheren Qualitätsansprüchen gerecht zu werden und ermöglicht hierdurch eine höhere Akzeptanz der softwaregestützten Sicherheitsprüfung im internationalen Wettbewerb.