Kurzreferat
Für die Inbetriebnahme eines Gebäudes ist eine gewerkeübergreifende Koordination schon im Rahmen der Inbetriebnahme unumgänglich. Die Richtlinie erläutert die Methoden und Planungsschritte hierzug. Zudem zeigt sie auf, ab wann und mit welchen Prozessen Inbetriebnahmen, Abnahmen, Mängelabwicklungen, Einregulierungen und Betriebsoptimierungen durchgeführt werden können. Die Richtlinie beschränkt sich auf die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) in den Kostengruppen 400 und 500 nach DIN 276-1. Verknüpfungen zu anderen am Bau beteiligten Gewerken (Kostengruppen 200 und 300) werden im Einzelfall angesprochen.