Kurzreferat
Die Richtlinie legt Prüf-, Bewertungs- und Zertifizierungsverfahren für das Rückhaltevermögen und Abscheideverhalten von Produkten fest, die ausloben über diese Eigenschaften zu verfügen. Das Ergebnis dieser Prüfungen wird gemäß dieser Richtlinie in einem Zertifikat qualitativ zusammengefasst. Alle Prüfungen und Aussagen orientieren sich am bestimmungsgemäßen Gebrauch der Produkte. Grundsätzlich beschreibt die Richtlinie Verfahren zur Schadstoff- und Allergenkarenz, die den Verbraucher vor dem Kontakt und der Inhalation von Schadstoffen weitgehend schützen. Sie bewirken aber keine absolute Allergen- oder Schadstoffabscheidung, worauf der Verbraucher in geeigneter Form hingewiesen werden soll. Ebenso sind aus der Allergenrückhaltung keine heilsversprechenden oder krankheitsbezogenen Aussagen abzuleiten. Es werden nur Geräte und Produkte behandelt, bei denen eine eindeutige Eignung für Allergiker ausgewiesen wird. Andere Geräte und Produkte werden in anderen technischen Regeln (siehe Schrifttum) behandelt. Die Anforderungen zum Gesundheitsschutz, der Hygiene und der Vermeidung von Schadstoffen gelten ebenso für die hier behandelten Geräte und Produkte. Allergisches Potenzial, wie es z. B. von Schimmelpilzen in dauerelastischen Fugen oder von unsachgemäßem Gebrauch von Produkten ausgeht, ist nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Ebenso sind alle Ge- und Verbrauchsprodukte, deren Verwendung vom Verbraucher beeinflusst werden können, vom Geltungsbereich ausgeschlossen (z. B. Nahrungsmittel, Nahrungsergänzungsprodukte, Produkte mit Duftstoffen).