Kurzreferat
Die Richtlinie gilt für alle Trinkwasser-Installationen auf Grundstücken und in Gebäuden. Sie kann sinngemäß für alle anderen Trinkwasser-Installationen angewendet werden, insbesondere auch mobile Anlagen, z.B. auf Wasserfahrzeugen. Die Richtlinie gibt Hinweise für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung aller Trinkwasser-Installationen. Die Bedeutung der Trinkwasser-Installation für gesundes Wohnen und Arbeiten verlangt eine Verständigung unter allen für Planung, Erstellung, Betrieb und Instandhaltung verantwortlichen Partnern. Die Gesamtverantwortung liegt beim Unternehmer im Sinne der Trinkwasserverordnung (Betreiber oder Inhaber). Hygiene im Sinne dieser Richtlinie ist die Gesamtheit aller Bestrebungen und Maßnahmen zur Verhütung von mittelbaren oder unmittelbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Störungen des Wohlbefindens (Unbehagen) beim einzelnen Nutzer. Die Anwendung der Richtlinie ermöglicht es, die einwandfreie Trinkwasserqualität in der Trinkwasser-Installation zu bewahren. Das Betreiben von Trinkwasser-Installationen wird in VDI 3810 Blatt 2/VDI 6023 Blatt 3 konkretisiert.