Kurzreferat
Diese Richtlinie behandelt Verfahren und Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, die vor allem zur Kühlung von Aufenthaltsräumen von Personen dienen. Sie ist sinngemäß auf vergleichbare Aufgabenstellungen, wie die Kühlung von Rechenzentren oder Fertigungsprozessen anwendbar, sofern die Nutztemperaturen über 0 °C liegen. Typische Einrichtungen auf der Bedarfsseite zur Raumkühlung sind: Luftkühler von raumlufttechnischen Anlagen, Raumkühlflächen einschließlich Systeme der thermischen Bauteilaktivierung, sonstige Raumkühleinrichtungen, wie Induktionsgeräte, dezentrale RLT-Geräte oder Gebläsekonvektoren. Für die Verteilung von Kälteenergie werden alle gängigen pumpfähigen Kälteträger wie Wasser, Sole oder Eisbrei betrachtet. Darüber hinaus werden Direktverdampfersysteme behandelt, bei denen Kältemittel zugleich als Energieträger eingesetzt werden. Es werden nur Kältemaschinen und Kälteanlagen betrachtet, in denen ein "geschlossener" thermodynamischer Kreisprozess abläuft. Hier kommen natürliche oder synthetische Kältemittel zum Einsatz. Die sorptionsgestützte Kühlung wird der Vollständigkeit halber in einer Übersicht der Verfahren zur Kältebereitstellung mit angerissen. Auf eine detaillierte Beschreibung der sorptionsgestützten Klimatisierung wird in dieser Richtlinie aber verzichtet, da es sich nicht um ein klassisches Kälteerzeugungsverfahren handelt.