Kurzreferat
Diese Richtlinie betrachtet die Anwendung regenerativer, thermischer Energiesysteme in Gebäuden, einschließlich der Anlieferung und Lagerung der Brennstoffe sowie die Entsorgung der Verbrennungsrückstände. Es werden Systeme betrachtet, die der Wärmeerzeugung in räumlicher Nähe zum Verbraucher sowohl in Wohn- als auch Nichtwohngebäuden dienen, wobei folgende holzartige Brennstoffe eingesetzt werden: (a) naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz und Hackschnitzeln sowie Reisig und Zapfen; (b) Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts nach DIN EN ISO 17225-3 oder in Form von Holzpellets nach DIN EN ISO 17225-2 sowie andere Holzbriketts oder Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität. Die maximale Nennwärmeleistung der in dieser Richtlinie betrachteten Brennstoffe ist auf 500 kW beschränkt. Zielgruppen dieser VDI-Richtlinie sind: Anlagenersteller; Architekten; Fachplaner; Bauherren; Investoren; Betreiber; Dienstleister, wie Energieberater und Schornsteinfeger; Genehmigungs- und Baubehörden; Komponenten- und Anlagenhersteller.