Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Technische Regel [AKTUELL]
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Feuer, Gifte, Einbrüche, Naturkatastrophen – bauliche Anlagen sind von vielen potenziellen Risiken bedroht. Zum Schutz von Personen, der Umwelt und Gütern werden Gebäude daher mit Sicherheitssystemen versehen. Diese werden nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach privatwirtschaftlichen Zielen ausgerichtet. Dabei haben die verschiedenen sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen zum Teil unterschiedliche Regelwerke zur Grundlage. Es ist zum Herstellen und Wahren eines tragfähigen Gesamtsicherheitskonzepts notwendig, die Verknüpfungen zwischen diesen Komponenten, ihre Abhängigkeiten und Wechselwirkungen darzustellen. Dazu wird eine allgemeine Kommunikationsdarstellung benötigt. Die vorliegende Richtlinie bietet Anweisungen für systemübergreifende Kommunikationsdarstellungen von Sicherungssystemen und deren Teilsysteme. Diese Teilsysteme können beispielsweise sein: Brandmelde- und Brandlöschanlagen, Kamerasysteme, Gaswarnanlagen, seismische Warnanlagen, Systeme zur Überwachung von TGA-Anlagen und viele mehr. Die Richtlinie richtet sich an Fachplaner, Bauherren, Betreiber, Behördenvertreter und an ausführende Firmen in Planung, Bau und Betrieb von Gebäuden.
Anwendungsbereich
Anwendungsbereich der VDI-Richtlinie 6010 Blatt 1 ist die zusammenfassende Darstellung von Systemen und Teilsystemen innerhalb eines Sicherungskonzepts. Sie gilt für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden und weiteren Bauten. Ziel der Richtlinie ist es, eine Struktur zu schaffen, in der die unterschiedlichen Dokumente gegliedert und im Ernstfall möglichst schnell auffindbar sind.
VDI 6010 Blatt 1 bestimmt auch Anforderungen an die Detailtiefe von Funktionsdarstellungen in der Planung und in der Dokumentation.
Die Richtlinie beinhaltet Hinweise und Empfehlungen für Abläufe, Arbeitshilfen und Dokumente im Zusammenhang mit systemübergreifenden Schnittstellen. Die genannten Hilfsmittel können auch im Fall von Prüfungen und Tests (z.B. Vollprobetests, Wirk-Prinzip-Prüfungen) Anwendung finden, wie sie in VDI 6010 Blatt 3 definiert sind.
Diese Richtlinie ersetzt nicht eventuelle weitere gültige Regeln, beispielsweise brandschutztechnische Dokumente und Bestimmungen.
Aus dem Inhalt
Dieses Dokument ersetzt VDI 6010:2005-09 .