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Technische Regel [AKTUELL]
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Die Anforderungen, welche an Sanitärräume in Arbeitsstätten gestellt werden, unterscheiden sich stark von denen in beispielsweise Privatwohnungen oder wiederum von Veranstaltungsorten. Vorrangiges Ziel ist neben der Wahrung der Hygiene und grundlegendem Komfort die Sicherheit. Die Richtlinie VDI 6000 Blatt 3 behandelt daher ausführlich die Standards für Sanitärräume in Arbeitsstätten. Sie ist Teil der Richtlinienreihe VDI 6000 und ist nur in Verbindung mit dem Grundlagenblatt Blatt 1 der Reihe anzuwenden. Die Festlegungen in der vorliegenden Richtlinie sollen die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die dazugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) ergänzen. Sie können auch als Hilfsmittel herangezogen werden, um im Rahmen der zulässigen Abweichung von der ArbStättV angemessene wirksame Maßnahmen zur Alternative zu treffen. Die Richtlinie soll Verantwortliche in Planung, Bau und Betrieb unterstützen und für sichere und sachgerechte Verhältnisse bei Errichtung oder Sanierung von Sanitärräumen in Arbeitsstätten sorgen.
Verwendung der Richtlinie
Die Richtlinie VDI 6000 Blatt 3 enthält die Festlegungen für Sanitärräume in Arbeitsstätten in Ergänzung zu bestehenden Vorschriften. Als Arbeitsstätte im Sinne dieser Richtlinie gelten gemäß der ArbStättV Werkstätten, Verwaltungs- und Bürogebäude, Industrie- und Gewerbebauten sowie Ausbildungsstätten, Schulen und die Beschäftigtensanitärräume von Kindergärten. Arbeitsplätze im Freien sind von dieser Richtlinie ausgenommen.
VDI 6000 Blatt 3 bietet Informationen zur optimalen Auslegung und Ausführung hinsichtlich Aspekten wie Hygiene und Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Ressourcenfreundlichkeit, Reinigungsmöglichkeiten und Diebstahlschutz. Dazu stellt die Richtlinie differenzierte Klassifizierungen für die Anforderungen an die Hygiene auf, die in tabellarischen Übersichten zusammengefasst werden. Des Weiteren behandelt die Richtlinie detailliert die Bedarfsermittlung und den Bedarf an Ausstattung, von Sanitärräumen, Waschräumen und Waschgelegenheiten, WCs, aber auch beispielsweise Sanitätsräume, Umkleiden oder Teeküchen. Es werden Quoten für die Anzahl der Einrichtungen nach Arbeitsplätzen festgelegt. Auch die Bedarfe von Arbeitsstätten mit besonderen Hygieneanforderungen wie im Gesundheitswesen oder in der Lebensmittelindustrie werden tabellarisch aufgezeigt.
Darüber hinaus beinhaltet die Richtlinie VDI 6000 Blatt 3 Festlegungen zu den Mindesttemperaturen in Räumen und grundlegende Anforderungen an die Raumlufttechnik und Luftwechsel/Abluftströme. Hinweise zu Elektrik und Beleuchtung runden diese umfassende Richtlinie ab.
Aus dem Inhalt
Dieses Dokument ersetzt VDI 6000 Blatt 3:2011-06 .