Kurzreferat
Mit der Richtlinie wird Unternehmen ein Leitfaden zur Schaffung einer höheren Energie- und Materialeffizienz in der Produktion gegeben. Die genaue Kenntnis und die effiziente Gestaltung der Energie- und Materialverbräuche sind z.B. im Hinblick auf das steigende Umweltbewusstsein von Kunden von großer Bedeutung. Unternehmen benötigen die genauen Daten ihrer Verbräuche, um Kunden das Bewusstsein des Unternehmens für ihre Verantwortung im Umgang mit natürlichen Ressourcen belegen zu können. Zur Erfüllung dieser Ansprüche ist eine methodische Vorgehensweise unumgänglich. Eine der Grundlagen für diese VDI-Richtlinie stellt die Richtlinie VDI 4800 zur Ressourceneffizienz dar. Darin werden methodische Grundlagen, Prinzipien und Strategien der Ressourceneffizienz erläutert. Der Beitrag produzierender Unternehmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz liegt verstärkt im schonenden Umgang mit Material und Energie in der Produktion. Daher ist der Betrachtungshorizont der Richtlinie enger gefasst und enthält eine Vorgehensweise zur Steigerung der Energie- und Materialeffizienz. Die Beschreibung erfolgt dabei praxisorientiert, um anwendenden Unternehmen einen Leitfaden zur Implementierung der Inhalte der Richtlinie zu geben. Dabei orientiert sich das Planungsvorgehen an der VDI 5200. Die Richtlinie richtet sich an alle produzierende Unternehmen, sowohl an kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) als auch an Großunternehmen, die ihre Energie- und Materialeffizienz erhöhen möchten. Dazu wird ein Planungs- sowie Bewertungsvorgehen entwickelt, um einen energie- und materialeffizienten Fabrikbetrieb sicherzustellen. Betrachtet werden dabei bestehende Fabriken mit ihrem Energie- und Material-In- sowie -Output. Eingeschlossen sind dabei sowohl Anlagen in der Produktion als auch die technische Gebäudeausrüstung (TGA). Nicht betrachtet werden beispielsweise Verwaltungsgebäude. Der Fokus der Richtlinie liegt auf der Planung energie- und materialeffizienter Fabriken im Bestand, was entsprechend der VDI 5200 dem Planungsfall II (Umplanung) entspricht, da es sich um eine Verbesserung des laufenden Fabrikbetriebs handelt. Die Richtlinie ist teilweise auf den Planungsfall I (Neuplanung) übertragbar, sofern ausreichend Informationen zur geplanten Fabrik und zum dazugehörigen Energiebedarf vorliegen.