Kurzreferat
Im Rahmen von Fabrikplanungsprojekten ist es im Sinne des Projekterfolgs besonders wichtig, direkt zu Beginn des Projekts Übereinstimmung hinsichtlich des Charakters der neu zu erstellenden Fabrik zwischen dem Bauherrn und den Fachplanern zu schaffen. In dieser Richtlinie wird ein morphologisches Modell der Fabrik zur Zielfestlegung in der Fabrikplanung beschrieben, um dieses gemeinsame Verständnis herzustellen. Dazu definiert das morphologische Modell unterschiedliche Gestaltungsfelder und deren Gestaltungsobjekte mit ihren möglichen Ausprägungen, hierzu zählen: gemeinsames Verständnis der zu bauenden Fabrik zwischen Nutzer, Planer und Eigentümer (Teambildungsprozess gleich zu Projektbeginn); Reduktion der Iterationen im Planungsablauf durch klare und verbindliche Vereinbarungen in einem heterogenen und multidisziplinären Planungsteam (dadurch geringerer Abstimmungsaufwand im weiteren Projektverlauf); Diskussion alternativer Ausprägungsformen und Wirtschaftlichkeitsmerkmale mit Einfluss auf die Investitions- und Betriebskosten; Festlegung der qualitativen Fabrikziele wie Wandlungsfähigkeit, Grad der Technologisierung, Flexibilität, architektonische Anmutung. Zielgruppe der Richtlinie sind die verantwortlichen Personen aufseiten des Nutzers und/oder des Bauherrn und die Fabrik- und Fachplaner oder Projektbeteiligte, die mit der Durchführung des Fabrikplanungs- oder Industriebauprojekts betraut sind.