Kurzreferat
Die Richtlinie VDI 4709 gibt Bauherren, Planern, Betreibern, Gebäudenutzern und den Installationsfirmen Hinweise für die Planung, Berechnung und Ausführung von Zentralstaubsauganlagen und stellt Mindestanforderungen an die Saugleistung und die Schallemissionen. Zentralstaubsauganlagen werden in Deutschland immer beliebter, denn die Vorteile liegen auf der Hand: Es kommt nicht - wie bei herkömmlichen Staubsaugern - zu einer Belastung der Innenraumluft durch Feinstaub. Bei Zentralstaubsaugern wird der Staub durch ein Zentralgerät angesaugt und direkt ins Freie befördert. In den einzelnen Räumen benötigt man nur einen Schlauch mit Saugdüse, der an eine Saugdose angeschlossen wird. Dieses hygienische Saugen ist der entscheidende Vorteil gegenüber mobilen Staubsaugern. Auch die Geräusche des Saugens sind weniger hörbar, wenn das Zentralgerät in einem weit entfernten oder abgeschirmten Raum aufgestellt wird. Zentralstaubsauganlagen, die in Wohngebäuden, Geschäfts- und Verwaltungsbauten, Hotels, Banken usw. zum Einsatz kommen, schützen die Gesundheit der Menschen durch Verringerung oder Vermeidung von Feinstaubbelastung, was insbesondere Allergikern zu Gute kommt.