Kurzreferat
Brennstoffzellen-Heizgeräte (BZH) sind Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), die zur Erzeugung der elektrischen Energie eine Brennstoffzelle nutzen. Die Richtlinie begrenzt sich auf die haustechnischen Anwendungen in Gebäude bis zu einem Brennstoffeinsatz des BZH von 70 kWth (bezogen auf den Heizwert Hi). Neben dem Lieferauftrag für das komplette BZH ist eine eigenständige Festlegung des Umfanges erforderlich, auf die sich der Servicevertrag bezieht, da dieser vom Umfang des Liefervertrages abweichen kann. Das Dokument gilt für Arbeiten nach der abgeschlossenen Inbetriebnahme des BZH.