Kurzreferat
Eine zielenergiebezogene Emission ist die durch Umwandlung von Einsatzenergie (Energieträger wie Kohle, Erdgas, oder Biomasse) in Zielenergie verursachte Emission dividiert durch die im gleichen Zeitraum und gleichen Betriebszustand abgegebene Zielenergie. Zielenergiebezogene Emissionen sind anlagenspezifische Emissionen, die aus Messungen oder aus den in Blatt 1 dieser Richtlinie behandelten Emissionsangaben und zusätzlichen Leistungsmessungen oder zusätzlichen Wirkungsgradangaben zu ermitteln sind. In dieser Richtlinie werden keine vor- oder nachgelagerten Energieumwandlungsketten berücksichtigt.