Kurzreferat
Die Richtlinie empfiehlt einheitliche Umrechnungsverfahren für spezifische Emissionen bei der Energieumwandlung, um unterschiedliche Emissionsangaben zuverlässig und eindeutig vergleichen zu können. Die aus Energieumwandlungsanlagen emittierten Abgasströme und deren Komponenten werden messtechnisch oder rechnerisch ermittelt. Durch Bezug auf das Abgas, auf die Einsatzenergie oder auf die Zielenergie können spezifische Emissionen für unterschiedliche Vergleichszwecke bestimmt werden. In der aktuellen Fassung der Richtlinie wurden insbesondere die Daten für die charakteristischen Brennstoffe aktualisiert und um Biobrennstoffe ergänzt.