Kurzreferat
Die Richtlinie wendet sich an Planer, Anlagenbauer, Betreiber, zuständige Behörden sowie Dritte im Einwirkungsbereich von Wasserkraftanlagen. Es wird dabei der Anlagenbegriff im Sinne von § 3 (5) BImSchG zugrunde gelegt. Bei Planung, Zulassung, Errichtung, Betrieb und Umbau von Wasserkraftanlagen sind interdisziplinäre, ausgewogene Ansätze zielführend. Eine einseitige Ausrichtung wird der Komplexität der Materie nicht gerecht. Diese Richtlinie fasst hierfür erstmalig alle Aspekte der Planung, der Errichtung, des Betriebs und der Überwachung von Wasserkraftanlagen zusammen. Sie beschreibt den Stand der Technik für Genehmigung und Vollzug.