Kurzreferat
Diese Richtlinie definiert und beschreibt ein Energiemesssystem als Grundlage für ein funktionierendes Energiemanagement und dessen unterschiedlichen Ziele und Ausgestaltungen. Sie definiert den Begriff des Energiemesssystems im Sinne des Energiemanagements und ist daher für die unterschiedlichen Anwendungsbereiche anwendbar, z.B. Messobjekte öffentlicher Gebietskörperschaften, privater Kundenanlagen, gewerblichen und industriellen Objekte oder Objekte von Energieversorgungsunternehmen.