Kurzreferat
Im Zuge der Technikbewertung und Technikfolgenabschätzung wird es zunehmend üblich, Produkte und Dienstleistungen unter Aspekten wie Aufwand und Ressourcenbelastung dazu gehören sowohl der Energieaufwand als auch die Emissionen zu quantifizieren und zu analysieren. Damit lassen sich umfangreiche Informationen für eine unter dem Aspekt Umweltverträglichkeit optimierte Konstruktion und Fertigung wie auch Gebrauch und Beseitigung der Produkte bereitstellen. Diese Richtlinie trägt dazu bei, energietechnische Daten in einem einheitlichen Grundrahmen verfüg- und vergleichbar zu machen. Sie beschränkt sich auf den Teilaspekt der Bilanzierung des Kumulierten Energieaufwands, der unter anderen bei der Ökobilanz oder Lebenszyklusanalyse (LCA) ein wichtiger Kennwert für eine energetische Ressourceneffizienz und eine ökologische Bewertung des jeweils betrachteten Systems sein kann. Bei der Ermittlung des Kumulierten Energieaufwands für Produkte und Dienstleistungen erhält man eine Basis für die Berechnung bzw. Hinweise auf die damit verbundenen Materialaufwendungen, die Wahl der Werkstoffe und der Prozesstechnik unter energetischen Gesichtspunkten, die energetische Bedeutung der Behandlung benutzter Güter durch Teil-, Komponenten- oder Stoffrückführung, energetische Nutzung und Entsorgung, den Einfluss der Nutzungsdauer energieverbrauchender oder umwandelnder ökonomischer Güter (Produkte und Dienstleistungen) unter energetischen Gesichtspunkten und die mit Energieumwandlungen bei Herstellung, Betrieb und Beseitigung verbundenen Emissionen.Der Kumulierte Energieaufwand ermöglicht die energetische Beurteilung und den Vergleich von Produkten und Dienstleistungen. Die mit dieser Richtlinie quantifizierbaren Daten des Kumulierten Energieaufwands bilden eine wichtige Basis, um die Prioritäten von Energieeinsparpotenzialen in ihrem komplexen Zusammenhang zwischen Konstruktion, Herstellung, Nutzung und Entsorgung aufzuzeigen.