Kurzreferat
Digitale Menschmodelle spielen bei Planung von Teilefertigungs- und Montagesystemen eine immer bedeutendere Rolle, erlauben sie es doch, zukünftige Arbeitssysteme im Vorhinein in ergonomischer und zeitwirtschaftlicher Hinsicht zu bewerten. In dieser Richtlinie werden digitale Menschmodelle im Anwendungsbereich der Fabrikplanung, insbesondere der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung dargestellt und es wird auf die wesentlichen rechtlichen Aspekte der Menschmodellierung hingewiesen. Die digitale Modellierung von Arbeitspersonen (Menschen) im Zusammenwirken mit Arbeitsgegenständen und Arbeitsmitteln in einer Arbeitsumgebung (also mit Maschinen, Vorrichtungen, Transportmitteln usw.) wird beschrieben, um unter ergonomischen, arbeitsmethodischen und zeitwirtschaftlichen Gesichtspunkte zu analysieren und zu bewerten. Zielrichtung ist die ergonomische Bewertung von Arbeitsvorgängen hinsichtlich deren Ausführbarkeit und Erträglichkeit (als Beurteilungskonzept der Arbeitswissenschaft); hieraus lassen sich dann gegebenenfalls erste Beurteilungen z.B. im Hinblick auf Gesundheitsrisiken ableiten.