Kurzreferat
Diese Richtlinie ist kein Regelwerk zur Durchführung der Inventur. Dies bleibt den einschlägigen Publikationen der Verbände der Wirtschaftsprüfer und der Finanzbehörden überlassen. Ungeachtet der in dieser Richtlinie gemachten Vorschläge müssen alle Methoden und Verfahren der Inventur mit dem für den Betrieb zuständigen Wirtschaftprüfer abgestimmt werden. Die Richtlinie lässt die wertmäßige Betrachtung der Bestände außer Acht und konzentriert sich auf die verschiedenen Inventurverfahren und Lagertechniken.