Diese Richtlinie findet Anwendung auf schienengebundene und ortsfeste Krane einschließlich ihrer Tragkonstruktion und Ausrüstung, die der Unfallverhütungsvorschrift BGV D 6 und der Unfallverhütungsvorschrift BGV D 8 unterliegen. Nach DIN 15001-1 bezieht sich diese Richtlinie auf Laufkatzen, Ausleger- und Drehkrane, Brückenkrane, Portalkrane, Wandlaufkrane und Turmdrehkrane.