Kurzreferat
Die Richtlinie gilt für das Monitoring der Umweltwirkungen von genveränderten Organismen (GVO) entsprechend den Maßgaben der EU-Richtlinie 2001/18/EG und der Ratsentscheidung 2002/811/EG. Das Monitoring von Amphibien zielt darauf ab, potenziell negative Einflüsse von GVO bzw. dem GVO-Anbausystem auf die Umwelt nachzuweisen. Die Richtlinie beschreibt das zu untersuchende Artenspektrum sowie die im Gelände artspezifisch anzuwendenden Erfassungsmethoden und die erforderlichen Erfassungszeiträume und -zeitpunkte. Sie legt die Auswahlkriterien der im Mittelpunkt des Amphibien-Monitorings stehenden Laichgewässer fest. Die Standardisierung der Erfassungsmethoden gewährleistet Reproduzierbarkeit und Vergleichbarkeit der aufgenommenen Daten. Es werden Vorgaben zum Untersuchungsdesign und -umfang sowie zur Auswertung gemacht. Die Richtlinie beschreibt im Einzelnen Methoden, über die potenziellen Auswirkungen des Anbaus von genveränderten Pflanzen (GVP) auf Individuen und Populationen festgestellt werden können. Die Anwendung der Richtlinie stellt sicher, dass über eine repräsentative Beprobung regionale und überregionale Effekte erfasst werden. Durch die vorgegebene Methodik ist gewährleistet, dass die Ergebnisse dieser Studien später im Sinne einer Meta-Analyse zusammengefasst und für weitergehende Analysen zu GVO-Effekten verwendet werden können.