Kurzreferat
Die Richtlinie gilt für das Monitoring der Umweltwirkungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) entsprechend den Maßgaben der EU-Richtlinie 2001/18/EG und der Ratsentscheidung 2002/811/EG. Das beschriebene Monitoring von Wildbienen zielt darauf ab, potenziell negative Einflüsse von GVO bzw. dem GVO-Anbausystem auf die Umwelt zu detektieren. Die Richtlinie beschreibt die im Gelände anzuwendenden Erfassungsmethoden und die erforderlichen Erfassungszeiträume und -zeitpunkte.