Kurzreferat
Aus Boden extrahierte Nukleinsäuren können als Ausgangsmaterial zum Nachweis von im Boden lebenden Mikroorganismen und zur Ermittlung ihrer Vielfalt dienen. Zusätzlich können die Bodennukleinsäuren auch zum Nachweis pflanzlicher Gene genutzt werden, z. B. um transgene DNA (rekombinante Gene) aus gentechnisch veränderten Pflanzen zu detektieren. Die Richtlinie beschreibt Grundprinzipien zur Extraktion von Nukleinsäuren aus Böden und enthält Beispielprotokolle. Die Richtlinie beschreibt Qualitätsanforderungen für die Untersuchung von landwirtschaftlich genutzten Böden, um die Wirkungen einer Freisetzung oder eines Anbaus von gentechnisch veränderten Mikroorganismen und damit verbundener Landnutzungsänderungen auf Struktur und Funktion mikrobieller Gemeinschaften zu erfassen. Darüber hinaus kann die durch gentechnisch veränderte Organismen in Böden eingetragene transgene DNA (mit rekombinanten Genen) qualitativ oder quantitativ nachgewiesen werden.