Kurzreferat
Diese VDI-Richtlinie soll beim Monitoring der Umweltwirkungen von gentechnisch veränderten Organismen entsprechend den Maßgaben der EG-Richtlinie 2001/18/EG und die Vorgaben der Ratsentscheidung 2002/811/EG erfüllend zur Erfassung der Schmetterlingsfauna eingesetzt werden. Hauptziel ist die Beobachtung möglicher signifikanter Veränderungen in Inventar oder Abundanz von Schmetterlingsgesellschaften über einen längeren Zeitraum. Die VDI-Richtlinie legt methodische Standards bezüglich der Erhebung des Arteninventars sowie der Individuen-Abundanzen von Schmetterlings-Imagines und Raupen fest. Ob ein Monitoring der Schmetterlingsfauna notwendig ist, muss in Abhängigkeit des zu überwachenden GVO entschieden werden. Die Standardisierung der Erfassungsmethoden gewährleistet ein hohes Maß an Reproduzierbarkeit und Vergleichbarkeit der aufgenommenen Daten. Die Methoden müssen praktikabel und effizient sowie mit vertretbarem Aufwand durchführbar sein und geeignete Daten für eine statistische Analyse generieren. Soweit möglich sollen Probenahme und Flächenauswahl zudem den kausalen Beleg für einen GVO-Effekt ermöglichen oder, falls dies nicht möglich ist, die Ableitung von Hypothesen zu Einflüssen der GVO auf die Lepidopterenfauna erlauben, welche in der Folge dann speziell geprüft werden können. Das hier beschriebene Probenahmedesign ist prinzipiell auch auf andere Organismengruppen übertragbar.