Kurzreferat
Pentachlorphenol (PCP) und γ-Hexachlorcyclohexan (Lindan) gelangen u.a. über die Anwendung von Holzschutzmitteln in den Innenraum. Lindan wird als Insektizid im Haushalt und der Landwirtschaft angewendet und findet sich beispielsweise in Textilien und Teppichen. Pentachlorphenol wurde als Fungizid in Tapeten, Klebstoffen, Farben, Textilien, Teppichböden und Lederwaren (z.B. Ledermöbeln) verwendet. Nach der Chemikalienverbotsverordnung von 1993 sind die Herstellung, der Handel und der Einsatz von Zubereitungen mit insgesamt mehr als 0,01% Pentachlorphenol bzw. Pentchlorphenolverbindungen nicht mehr erlaubt. Erzeugnisse, die infolge einer Behandlung mit diesen Zubereitungen mehr als 5 mg/kg PCP enthalten, dürfen seit dem 23. März 1990 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Durch Altbestände gelangt jedoch immer noch PCP in die Innenraumluft. Diese Richtlinie behandelt die Bestimmung von Pentachlorphenol (PCP) und γ-Hexachlorcyclohexan (γ-HCH, Lindan). Sie richtet sich an Gutachter, Sachverständige, Innenarchitekten, Verbraucher, Bauindustrie und Gerätehersteller.