Kurzreferat
Die Richtlinie behandelt die Bestimmung von Pentachlorphenol (PCP) und Gamma-Hexachlorcyclohexan (Lindan) in der Innenraumluft. Eine Belastung des Menschen mit PCP und Lindan erfolgt jedoch nicht allein durch den Aufenthalt in Räumen, die mit Holzschutzmitteln behandelt wurden. PCP wird als Fungizid in Tapeten, Klebstoffe, Farben, Textilien, Teppichböden und bei Lederartikeln bzw. als Herbizid verwendet. Aufgrund der ubiquitären Verteilung in der Umwelt wird PCP auch über Lebensmittel aufgenommen. Lindan wird als Schädlingsbekämpfungsmittel im Haushalt und in der Landwirtschaft noch angewendet und findet sich daher auch als Rückstand in pflanzlichen und speziell tierischen Nahrungsmitteln, in denen es sich aufgrund seiner Lipophilie anreichert. Für Hexachlorcyclohexan existieren mehrere Isomere, von denen in Deutschland jedoch nur Lindan eingesetzt wird, daher werden die anderen Isomere in der Richtlinie auch nicht beschrieben.