Kurzreferat
Die Richtlinie hilft dabei die Herkunft und Zusammensetzung ultrafeiner Partikel exakt bestimmen zu können, um daraus später eine Quellenanalyse und falls nötig eine Risikoabschätzung vornehmen zu können. Unter dem Begriff "ultrafeine Partikel" (UFP) werden in dieser Richtlinie sowohl die auf natürliche Weise, z.B. bei Verbrennungsvorgängen frei werdenden, sehr winzigen Partikel als auch die über technische Prozesse und in den Zusatz in Produkten vorhandenen Nanopartikel verstanden, die im Einzelfall (z.B. beim Schleifen nanohaltiger Lacke) ebenfalls in die Innenraumluft gelangen können. Messtechnisch werden beide Fraktionen, UFP und (technische) Nanopartikel, mit denselben Methoden zu erfassen sein.