Kurzreferat
Die Richtlinie enthält Vorgaben zur aktiven Probenahme von Bioaerosolen aus der Abluft, die durch einen definierten Querschnitt strömt. Sie legt allgemeine Grundsätze fest, die bei einer Emissionsmessung von Bioaerosolen berücksichtigt werden müssen. Die Probenahme der Bioaerosole erfolgt unter Berücksichtigung der isokinetischen Probenahme gemäß VDI 2066 Blatt 1 unter Verwendung eines Emissionsimpingers. Die Abscheidung der Mikroorganismen im Impinger ist für einen Teilvolumenstrom von 1 m3/h bis 1,8 m3/h bzw. 16 l/min bis 30 l/min ausgelegt und wurde für verschiedene Mikroorganismen in breiten Konzentrationsbereichen geprüft. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Konventionsverfahren zur Ermittlung der Gesamtemission unter Einsatz einer out-stack-Anordnung gemäß VDI 2066 Blatt 1. Die Probenahme gemäß dieser Richtlinie ist die Voraussetzung zur Gewinnung einer Probe zum nachfolgenden Nachweis von Schimmelpilzen gemäß Richtlinie VDI 4253 Blatt 2, von Bakterien gemäß VDI 4253 Blatt 3 und gemäß VDI 4253 Blatt 4 für die Bestimmung der Gesamtzellzahl.