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Technische Regel [AKTUELL]

VDI 4255 Blatt 4:2017-03

Bioaerosole und biologische Agenzien - Emissionsfaktoren für Schweinehaltung

Englischer Titel
Bioaerosols and biological agents - Emission factors for pig husbandry
Ausgabedatum
2017-03
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
22

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Kurzreferat
In dieser Richtlinie werden Konventionswerte für Emissionsfaktoren für ausgewählte Mikroorganismen (Staphylokokken und Enterokokken) aus zwangsbelüfteten Ställen zum Halten oder zur Aufzucht von Schweinen festgelegt. Die Emissionsfaktoren sind als Mittelwerte über Tierplätze und Jahr festgelegt. Wesentliche Datengrundlage sind aktuelle Untersuchungen, die auf der Basis von Messungen und standardisierten Nachweisverfahren, an Anlagen nach dem Stand der Haltungstechnik sowie guter fachlicher Praxis erfolgt sind. Emissionsfaktoren sind notwendig, um beispielsweise bei der Genehmigung von Stallanlagen, bei Beschwerdefällen oder in der Bauleitplanung Immissionskonzentrationen von Bioaerosolen mittels Ausbreitungsrechnungen abschätzen zu können.
Über dieses Produkt

In der Richtlinie VDI 4255 Blatt 4 werden Konventionswerte für Emissionsfaktoren für ausgewählte Mikroorganismen (Staphylokokken (Bakterien der Gattung Staphylococcus) und intestinale Enterokokken) aus zwangsbelüfteten Ställen zum Halten oder zur Aufzucht von Schweinen festgelegt.

Emissionen der Nutztierhaltung – Umwelthygiene

Emissionen (Gase, Stäube und Mikroorganismen) der Nutztierhaltung sind bei der Genehmigung von Stallanlagen, bei Beschwerdefällen oder in der Bauleitplanung aus umwelthygienischer Sicht zu betrachten. Mithilfe von Ausbreitungsrechnungen können Immissionskonzentrationen von Bioaerosolen im Umfeld von geplanten oder bestehenden Anlagen berechnet werden (siehe hierzu VDI 4251 Blatt 3).

Neben den meteorologischen Daten bedarf es hierzu der Kenntnis über die Emissionsfracht und die Emissionsbedingungen der Anlage. Eine Festlegung der repräsentativen Emissionsfracht ist für eine sachgerechte Bestimmung der Immissionen unerlässlich.

Konventionswerte für Emissionsfaktoren für Ammoniak, Geruch und Feinstaub sind in VDI 3894 Blatt 1 zusammengefasst.

Ermittlung und Bewertung der Emissionen und Immissionen von Partikeln und gasförmigen Stoffen

Die Ermittlung und Bewertung der Emissionen und Immissionen von Partikeln und gasförmigen Stoffen sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und seinen Verordnungen sowie in der TA Luft geregelt.

Ziel dieser Regelungen ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Die gesetzlichen Vorgaben zur Begrenzung mikrobieller Emissionen sind bislang nur allgemein formuliert. So schreibt die TA Luft für bestimmte Anlagen vor: „die Möglichkeiten, die Emissionen an Keimen und Endotoxinen durch dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zu vermindern, sind zu prüfen“.

Ergänzend wurden zahlreiche technische Regeln im Arbeitsschutz (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)) und Umweltschutz erstellt. Weiterführende Informationen finden sich in der Schriftenreihe der Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) Band 30 (1), Band 35 (2), Band 39 (3), Band 44 (4) und Band 48 (42).

Der Themenbereich Bioaerosole und biologische Agenzien ist aufgrund seiner Komplexität in mehrere Richtlinienreihen unterteilt:

Die Richtlinienreihe VDI 4255 stellt die unterschiedlichen Quellen mikrobieller Luftverunreinigungen dar, beschreibt Verfahren zur Minderung dieser Emissionen und legt Emissionsfaktoren fest.

Wichtiger Hinweis zum Urheberrecht

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Inhaltsverzeichnis
ICS
13.040.20, 65.020.30
Auch enthalten in
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