Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt ein Auswerteverfahren zur Quantifizierung der Gesamtzellzahl von Mikroorganismen durch mikroskopische Zählung nach einer Färbung DNA-haltiger Strukturen. Es handelt sich um ein kultivierungsunabhängiges Verfahren zur Analyse von Immissions- und Emissionsproben, wobei lebende und tote Mikroorganismen nachgewiesen werden. Der Einsatz dieses Nachweisverfahrens bietet sich daher insbesondere dann an, wenn Mikroorganismen auf dem Weg von der Emissionsquelle zum Probenahmeort in besonderem Maße lebensfeindlichen Umwelteinflüssen ausgesetzt sind. Diese Richtlinie ist für einen Konzentrationsbereich ab einer Größenordnung von 105 GZZ/m3 für die Probenahme mit Impingern bei einem Luftprobenahmevolumen von 0,5 m3 ausgelegt. Bei geringeren zu erwartenden Gesamtzellzahlen sind größere Luftprobenahmevolumina erforderlich, die mithilfe von Filtrationsverfahren mit Polycarbonatfiltern erreicht werden können.