Kurzreferat
Beim Umgang mit organischen Materialien können Emissionen von Bioaerosolen entstehen. Dies betrifft im Wesentlichen Abfallverwertungs- und Abfallbehandlungsanlagen, landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen, aber auch sonstige Anlagen oder Anlagenteile wie Verdunstungskühlanlagen oder biologische Abluftreinigungsanlagen. Dabei werden aus den verschiedenen Anlagenarten unterschiedliche und zum Teil sehr spezifische Mikroorganismen emittiert und in die Umgebung verfrachtet. Diese hierdurch verursachten Immissionen können zu einer Exposition der Anwohnerinnen und Anwohner gegenüber Bioaerosolen und gegebenenfalls zu Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit führen. In dieser Richtlinie wird für die wichtigsten Anlagen, bei denen Bioaerosolemissionen und -immissionen von Bedeutung sind, eine aktuelle Übersicht über anlagenbezogene, umweltmedizinisch relevante Mikroorganismen gegeben und eine Orientierung für ihre umweltmedizinische Bewertung zur Verfügung gestellt. Dies ersetzt keine genaue Betrachtung im Einzelfall, erleichtert aber die Eingrenzung und die Auswahl beurteilungsrelevanter Bioaerosole. Diese Richtlinie ermöglicht eine zeitnahe Anpassung und Ergänzung an neue Erkenntnisse über Anlagen und Quellen, deren Leitparameter und ihre Beurteilung.