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Technische Regel [NEU]
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Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sieht vor, dass Anlagen, die entsprechende Bioaerosole ausstoßen, Schutzmaßnahmen ergreifen müssen, um Mensch und Umwelt in ihrer Umgebung nicht zu gefährden oder zu beeinträchtigen. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Bestimmungen, unter anderem im arbeitsschutzrechtlichen Bereich und aufgestellt durch die Kommission „Reinhaltung der Luft“. Auch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Biostoffverordnung (BioStoffV) befassen sich eingehend mit der potenziellen Gefährdung durch mikrobielle, insbesondere durch legionellenhaltige Bioaerosole. Die Richtlinienreihe 4250 des VDI unterstützt und ergänzt die bestehenden gesetzlichen Festlegungen durch konkrete und spezifische Angaben, die dazu beitragen sollen, Schäden und Verunreinigungen zu minimieren oder ihnen vorzubeugen. Die vorliegende Richtlinie Blatt 2 der Reihe informiert auch über die Landschaft der existierenden rechtlichen Regelungen im Legionellenschutz. Verantwortliche in den relevanten Anlagen finden in dieser Richtlinienreihe ebenso eine Arbeitsgrundlage für den Umgang mit gefährdenden Bioaerosolen wie Mitarbeitende in Behörden und Prüfinstituten.
Verwendung der Richtlinie
Die Richtlinie VDI 4250 Blatt 2 bietet eine umfassende Arbeitshilfe für die Beurteilung und Begrenzung der Risiken von legionellenhaltigen Aerosolen, die von Anlagen ausgestoßen werden, welche im Geltungsbereich der 42. BImSchV erfasst sind. Die beschriebenen Vorgehensweisen und Maßnahmen können analog für Anlagen angewendet werden, die nicht unter die 42. BImSchV fallen.
Es werden die Methoden zur Messung von Legionellen aufgezeigt und deren grundlegende Bedeutung für die Umweltmedizin und im Immissionsschutz dargelegt. Die Richtlinie informiert über potenzielle Auswirkungen der Legionellenexposition, insbesondere auch auf empfindliche Personenkreise, und über mögliche Expositionsquellen. Sie bietet Hinweise zur Risikoanalyse und Risikobeurteilung. Die Richtlinie VDI 4250 Blatt 2 gibt Anweisungen für Methoden der Probenahme und der Analyse.
In der Richtlinie werden die weiteren vorhandenen Regelwerke vorgestellt, welche in der Vorbeugung und Begrenzung von legionellenhaltigen Bioaerosolen relevant sind. Umfassende umweltmedizinische Bewertungen und Empfehlungen zur qualitativen wie quantitativen Gefährdungsbeurteilung runden die Richtlinie ab.
Darüber hinaus enthält VDI 4250 Blatt 2 auch die Anforderungen, die an Expertenlabore bei der Aerosolanalyse zu stellen sind.
Aus dem Inhalt
Dieses Dokument ersetzt VDI 4250 Blatt 2:2015-11 .