Kurzreferat
Für die ganzheitliche Überwachung des Zustands von Binnengewässern (limnische Ökosysteme) ist neben chemisch-analytischen Untersuchungen der Einsatz von Tieren als Bioindikatoren sinnvoll. Dadurch lassen sich Umweltbelastungen auf der Wirkungsebene unter Berücksichtigung aller Eintragspfade in Gewässer inklusive der atmosphärischen Deposition erkennen. Die Richtlinie beschreibt das Vorgehen beim effektbasierten Biomonitoring: die spezifischen Anforderungen an die Probenahme und die anschließenden Untersuchungen im Labor auf definierte Endpunkte (Biomarker). Die Indikatororganismen sind vorwiegend einheimische gewässerbewohnende Wirbellose (Invertebraten; z.B. Muscheln, Krebstiere und Fadenwürmer). Mögliche Anwendungsbereiche der Richtlinie sind die permanente Gewässerüberwachung, die Lokalisation von Einträgen, die Evaluierung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen, das Monitoring von Havarien/Peak-Exposition und die Überwachung bekannter Hotspots. Die Richtlinie versteht sich als Leitfaden insbesondere für Behörden.