Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt Methoden zur Erfassung chronischer Wirkungen von Stressoren bei Fischen als Indikatoren für den Gütezustand von Gewässern. Dabei ist die Probenahme von zentraler Bedeutung und bedarf einer Standardisierung in vielen Bereichen, um Artefakte zu verhindern, den Verlust biologischer Informationen zu vermeiden, die hohe Variabilität biologischer Proben zu minimieren und damit Reproduzierbarkeit und Vergleichbarkeit der gewonnenen Proben und Daten zu gewährleisten. Es werden Standards für eine reproduzierbare und repräsentative Probenahme vorgegeben und ein Set von Endpunkten (Untersuchungsparametern) für mögliche Fragestellungen im Bereich der Wirkungsuntersuchungen empfohlen. Dadurch soll möglichst umfassend der Gesundheitszustand von Fischen als Indikatoren des Gewässer- und Umweltzustands beschrieben werden. Methoden, deren Einsatz im Biomonitoring mit Fischen bislang noch nicht ausreichend etabliert ist, bleiben hierbei unberücksichtigt.