Kurzreferat
Die Richtlinie stellt das Verfahren des passiven Biomonitorings mit Fischen als Akkumulationsindikatoren vor. Die Richtlinie definiert Standards für den Erhalt reproduzierbarer und repräsentativer Umweltproben, um über Zeit und Raum vergleichbare Ergebnisse über den stofflichen Umweltzustand erhalten zu können. Die Richtlinie beschreibt den Verlauf der Probenahme von der Planung über den Fischfang bis zur Gewebeentnahme und -behandlung. Hilfreiche Beispiele für Probedatenformulare sowie Hinweise zur Altersbestimmung von Fischen sind im Anhang aufgeführt.