Kurzreferat
Diese Richtlinie legt Anforderungen an Stellen für die Ermittlung von Emissionen (Emissionsprüfstellen) fest, die Emissionsmessungen an Kleinfeuerungsanlagen nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) oder der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) durchführen. Dies beinhaltet organisatorische Anforderungen einschließlich der personellen Ausstattung, technische Anforderungen einschließlich der gerätetechnischen Ausstattung und Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem der Stelle. Die Richtlinie richtet sich an alle Stellen, die Messungen und Überwachungstätigkeiten an Kleinfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV oder KÜO durchführen, sowie an die Behörden und bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, die für die Überwachung dieser Anlagen zuständig sind.