Kurzreferat
Diese Richtlinie legt die Anforderungen an die erstmaligen und wiederkehrenden Prüfungen und Messungen von Emissionen und Abgasparametern an Kleinfeuerungsanlagen nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) oder der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) bei Einsatz fester Brennstoffe fest. Sie gilt für die Bestimmung von gas- und staubförmigen Emissionen an diesen Anlagen. Die für die ordnungsgemäße Durchführung der Emissionsmessungen im Vorfeld abzuarbeitenden anlagen- und betriebsbezogenen Überwachungsaufgaben werden ebenfalls beschrieben. Darüber hinaus werden die Besonderheiten bei Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe behandelt. Neben einem Musterprüfbericht über Emissionsmessungen an Einzelraumfeuerungen enthält die Richtlinie auch Kriterien zur Abgrenzung von Einzelraumfeuerungsanlagen. Die Richtlinie berücksichtigt den von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) herausgegebenen Katalog an Fragen zur Auslegung von Anforderungen der 1. BImSchV, der auch Fragen zur Überwachung beantwortet. Diese Richtlinie richtet sich vorrangig an Schornsteinfeger, die gemäß 1. BImSchV und KÜO Überwachungstätigkeiten durchführen, sowie an die Behörden und bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, die für die Überwachung dieser Anlagen zuständig sind.