Kurzreferat
Diese Richtlinie legt die Anforderungen an die erstmaligen und wiederkehrenden Prüfungen und Messungen von Emissionen und Abgasparametern an Kleinfeuerungsanlagen gemäß der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) und der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) bei Einsatz gasförmiger oder flüssiger Brennstoffe fest. Sie gilt für die Bestimmung von gasförmigen Emissionen und Ruß einschließlich vorhandener Ölderivate sowie zur Bestimmung des Abgasverlusts und der Überprüfung von Abgas- und Verbrennungslufteinrichtungen an diesen Anlagen. Die für die ordnungsgemäße Durchführung der Emissionsmessungen im Vorfeld abzuarbeitenden anlagen- und betriebsbezogenen Überwachungsaufgaben werden ebenfalls beschrieben. Diese Richtlinie ist auch anwendbar zur Überprüfung des CO-Gehalts im Abgas von stationären Verbrennungsmotoren und gas- oder ölbetriebene Wärmepumpen gemäß KÜO. Diese Richtlinie berücksichtigt den von der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) herausgegebenen Katalog an Fragen zur Auslegung von Anforderungen der 1. BImSchV, der auch Fragen zur Überwachung beantwortet. Diese Richtlinie richtet sich vorrangig an Schornsteinfeger, die gemäß 1. BImSchV und KÜO Überwachungstätigkeiten durchführen, sowie an die Behörden und bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, die für die Überwachung dieser Anlagen zuständig sind.