Kurzreferat
Diese Richtlinie legt die Mindestanforderungen und die Prozeduren zur Überprüfung der Einhaltung dieser Mindestanforderungen an tragbare Geräte zur Messung der Rußzahl an Kleinfeuerungsanlagen nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) oder der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) fest. Weiterhin legt die Richtlinie die Mindestanforderungen an Filtermedium und Vergleichsskala sowie die Prozeduren zur Überprüfung der Einhaltung dieser Mindestanforderungen fest. Abschnitt 4 und Abschnitt 5 gelten für alle Eignungsprüfungen von Messgeräten zur Messung der Rußzahl, deren Einsatz an diesen Feuerungsanlagen vorgesehen ist. Dabei wird bei der Gasentnahme zwischen Hand- und Motorpumpen unterschieden. Die Auswertung des Rußflecks erfolgt durch eine visuelle Bewertung oder eine Fotometer gestützte Beurteilung der Schwärzung des Rußflecks nach DIN 51402-1. Abschnitt 6 und Abschnitt 7 gelten für die Eignungsprüfung von Filtermedien und der Vergleichsskala. Diese Richtlinie legt weiterhin Anforderungen an Prüfinstitute fest und erläutert die Bekanntgabe geeigneter Messgeräte.Diese Richtlinie richtet sich an die Hersteller von Messgeräten zur Überwachung der Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen, an Prüfinstitute, die Eignungsprüfungen solcher Geräte durchführen, und an die Behörden, die über eine Eignungsbekanntgabe zu entscheiden haben. Anwendern eignungsgeprüfter Messgeräte zur Überwachung der Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen bietet sie Hilfestellung beim Betrieb dieser Geräte. Den Stellen für wiederkehrende Überprüfungen von eignungsgeprüften Messgeräten kann sie als zusätzlich Informationsquelle bei ihren Tätigkeiten dienen.