Kurzreferat
Diese Richtlinie legt die Mindestanforderungen und die Prozeduren zur Überprüfung der Einhaltung dieser Mindestanforderungen an tragbare Geräte zur Messung von partikelförmigen Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) oder der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) fest. Dabei werden die strengeren Grenzwerte der 1. BImSchV für partikelförmige Emissionen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung insbesondere in städtischen Gebieten berücksichtigt. Sie gilt für alle Eignungsprüfungen von Messgeräten zur Messung von partikelförmigen Emissionen, deren Einsatz an diesen Feuerungsanlagen vorgesehen ist. Diese Richtlinie legt weiterhin Anforderungen an Prüfinstitute fest und erläutert die Bekanntgabe geeigneter Messgeräte.Diese Richtlinie richtet sich an die Hersteller von Messgeräten zur Überwachung der Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen, an Prüfinstitute, die Eignungsprüfungen solcher Geräte durchführen, und an die Behörden, die über eine Eignungsbekanntgabe zu entscheiden haben. Anwendern eignungsgeprüfter Messgeräte zur Überwachung der Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen bietet sie Hilfestellung beim Betrieb dieser Geräte. Den Stellen für wiederkehrende Überprüfungen von eignungsgeprüften Messgeräten kann sie als zusätzlich Informationsquelle bei ihren Tätigkeiten dienen.